D1-Verordnung
(Kombinationstherapie)

D1-Verordnung (Kombinationstherapie)

Die Physiotherapie, früher auch Krankengymnastik genannt, hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit und die physiologischen Bewegungsabläufe des Körpers wiederherzustellen bzw. zu erhalten. 

Nach einem entsprechenden Vorgespräch greift der/die Physiotherapeut*in auf geeignete Maßnahmen zurück, die die Beschwerden des/der Patient*in am Stütz-und Bewegungsapparat beheben sollen. Neben der Reduzierung der jeweiligen Schmerzen steht in der Physiotherapie auch die nachhaltige Verbesserung der Kraft, Ausdauer und Koordination im Vordergrund. Zu diesem Zweck werden manualtherapeutische Techniken sowie die Kraft der Bewegung genutzt, um den Heilungsprozess aktiv zu begleiten und zu fördern. Dabei besteht ein weiteres übergeordnetes Ziel der Physiotherapie darin, dem/der Patient*in ein ganzheitliches Verständnis für den eigenen Körper und seine Belastung zu vermitteln. So lassen sich unter Umständen etwaige Schmerzursachen mithilfe von Physiotherapie langfristig vorbeugen. Nach der D1-Verordnung ist in diesem Rahmen auch eine Kombinationstherapie möglich, z.B. ist die Krankengymnastik mit der Krankengymnastik am Gerät. 

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